Der Öffentliche Gesamthaushalt ist beim nicht-öffentlichen Bereich zum Jahresende 2023 mit 2.445,1 Milliarden Euro verschuldet gewesen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach endgültigen Ergebnissen am Montag mitteilte, entspricht dies einer Pro-Kopf-Verschuldung in Deutschland von 28.943 Euro. Das waren 778 Euro mehr als Ende 2022.
Gegenüber dem Jahresende 2022 stieg die öffentliche Verschuldung zum Jahresende 2023 um 3,3 Prozent oder 77,1 Milliarden Euro. Das war erneut der höchste am Ende eines Jahres in der Schuldenstatistik gemessene nationale Schuldenstand. Der Zuwachs kam durch Schuldenanstiege beim Bund und bei den Gemeinden sowie bei der Sozialversicherung zustande, während die Länder Schulden abbauen konnten.
Bei den Ergebnissen ist zu beachten, dass vor dem Hintergrund der Einführung des Deutschlandtickets ab dem Berichtsjahr 2023 die Schulden aller öffentlich bestimmten Verkehrsunternehmen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in die Berechnung des öffentlichen Schuldenstandes einbezogen werden. Ohne Einbezug der neu in die Statistik aufgenommenen ÖPNV-Unternehmen wäre der Schuldenstand Ende 2023 mit 2.435,4 Milliarden Euro um 9,8 Milliarden Euro niedriger ausgefallen und hätte pro Kopf 28.827 Euro betragen. Die Veränderung gegenüber dem Jahresende 2022 hätte dann bei +2,8 Prozent oder +67,3 Milliarden Euro beziehungsweise +663 Euro pro Kopf gelegen.
Der Bund war Ende 2023 mit 1.696,3 Milliarden Euro verschuldet. Der Schuldenstand stieg damit gegenüber dem Jahresende 2022 um 75,9 Milliarden Euro beziehungsweise 4,7 Prozent, so das Bundesamt. Dieser Anstieg ist insbesondere auf die Schuldenzuwächse in den beiden Extrahaushalten “Wirtschaftsstabilisierungsfonds Energie” und “Sondervermögen Bundeswehr” von zusammen 47,3 Milliarden Euro zurückzuführen. Auf die Einwohnerzahl umgerechnet betrugen die Schulden des Bundes 20.078 Euro pro Kopf (2022: 19.272 Euro). Da ÖPNV-Unternehmen der Bundesebene nur beim öffentlichen Bereich verschuldet waren, hatte die Einführung des Deutschlandtickets keine Auswirkung auf den Schuldenstand des Bundes.
Die Schulden der Länder sanken im Vorjahresvergleich um 12,7 Milliarden Euro beziehungsweise 2,1 Prozent auf 594,2 Milliarden Euro. Der durchschnittliche Schuldenstand pro Kopf betrug 7.033 Euro (2022: 7.218 Euro). Ohne Einbezug der Schulden der neu hinzugekommenen ÖPNV-Unternehmen hätte der Schuldenrückgang gegenüber dem Jahresende 2,6 Prozent oder 15,9 Milliarden Euro auf 591,0 Milliarden Euro oder 6.995 Euro pro Kopf betragen.
Die Schulden pro Kopf waren Ende 2023 in den Stadtstaaten weiterhin am höchsten: Sie lagen in Bremen bei 34.012 Euro (2022: 33.264 Euro), in Hamburg bei 17.095 Euro (2022: 17.731 Euro) und in Berlin bei 16.602 Euro (2022: 16.558 Euro). Ohne die Schulden der ÖPNV-Unternehmen läge die Pro-Kopf-Verschuldung in Bremen bei 33.568 Euro, in Hamburg bei 16.232 Euro und in Berlin bei 16.313 Euro. Zu beachten sei, dass die Stadtstaaten – anders als die Flächenländer – auch kommunale Aufgaben wahrnehmen, so die Statistiker.
Unter den Flächenländern hatte das Saarland mit 13.187 Euro (2022: 13.651 Euro) pro Kopf weiterhin die höchste Verschuldung, gefolgt von Schleswig-Holstein mit 10.737 Euro (2022: 11.188 Euro). Für Schleswig-Holstein gäbe es ohne die Berücksichtigung der Schulden der ÖPNV-Unternehmen mit 10.726 Euro pro Kopf eine geringere Verschuldung, im Saarland gäbe es hierdurch keine Änderung.
Am niedrigsten war die Pro-Kopf-Verschuldung im Ländervergleich wie in den Vorjahren in Bayern mit 1.297 Euro (2022: 1.425 Euro) und in Sachsen mit 1.405 Euro (2022: 1.352 Euro). Beide Länder tauschten damit ihre Plätze in dieser Rangfolge, da in Bayern die Pro-Kopf-Verschuldung um 9,0 Prozent zurückging, während sie in Sachsen um 3,9 Prozent stieg. Der Rückgang in Bayern ergibt sich vor allem aus einer fällig gewordenen Anleihe, die angesichts vorübergehend vorhandener Liquidität noch nicht in voller Höhe anschlussfinanziert werden musste. In beiden Ländern hatte die Einbeziehung der ÖPNV-Unternehmen keine Auswirkung auf den jeweiligen Schuldenstand.
Die Verschuldung der Gemeinden und Gemeindeverbände wuchs im Vorjahresvergleich um 13,8 Milliarden Euro beziehungsweise 9,8 Prozent auf 154,6 Milliarden Euro. Daraus ergibt sich eine Pro-Kopf-Verschuldung von 1.979 Euro (2022: 1.810 Euro). Ohne die Einbeziehung der Schulden der ÖPNV-Unternehmen wäre der Schuldenanstieg gegenüber dem Jahresende 2022 um 7,3 Milliarden Euro beziehungsweise 5,2 Prozent mit 148,1 Milliarden Euro geringer ausgefallen und würde pro Kopf 1.895 Euro betragen.
Mit einer Pro-Kopf-Verschuldung von 3.132 Euro (2022: 2.866 Euro) lösten die Kommunen in Nordrhein-Westfalen die Kommunen in Rheinland-Pfalz bei der höchsten Pro-Kopf-Verschuldung ab. So betrugen die Schulden pro Kopf in Rheinland-Pfalz 3.039 Euro (2022: 3.028 Euro). Dies lag insbesondere an der Einbeziehung der Schulden der ÖPNV-Einheiten, ohne diese wären die Kommunen in Rheinland-Pfalz mit 3.003 Euro weiterhin vor Nordrhein-Westfalen mit 2.948 Euro am höchsten pro Kopf verschuldet. Den beiden Ländern folgte das Saarland, dessen kommunale Pro-Kopf-Verschuldung auf 2.850 Euro (2022: 2.805 Euro) stieg und ohne Einbezug der ÖPNV-Einheiten auf 2.756 Euro gesunken wäre. Im Rahmen des Saarlandpaktes hat das Land zudem bis zum Jahresende 2023 insgesamt 791,3 Millionen Euro an Kassenkrediten der saarländischen Gemeinden und Gemeindeverbände übernommen.
Die geringste kommunale Pro-Kopf-Verschuldung verzeichneten 2023 die Kommunen in Brandenburg mit 551 Euro (2022: 578 Euro), gefolgt von den Kommunen in Sachsen mit 752 Euro (2022: 658 Euro) und in Thüringen mit 895 Euro (2022: 880 Euro). Ohne die Einbeziehung der Schulden der ÖPNV-Unternehmen würden die Schulden pro Kopf in Brandenburg 542 Euro, in Sachsen 686 Euro und in Thüringen 852 Euro betragen.
Die Sozialversicherung war Ende 2023 mit 0,49 Euro (2022: 0,26 Euro) pro Kopf verschuldet, teilte das Bundesamt weiter mit. Die Gesamtschulden erhöhten sich dabei um 89,4 Prozent auf 41 Millionen Euro (2022: 22 Millionen Euro).
dts Nachrichtenagentur
Foto: Schuldenuhr (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
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